ETFs und Robo-Advisor-Depots gelten als "steuereinfach" — und das stimmt weitgehend. Trotzdem gibt es Situationen, in denen du aktiv werden musst. Dieser Guide erklärt wann, warum und was konkret zu tun ist.

Grundprinzip: Abgeltungsteuer automatisch

In Deutschland wird auf Kapitalerträge (Dividenden, Kursgewinne) die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) fällig — macht effektiv ca. 26,375 % inklusive Soli. Für Kirchenmitglieder kommen 8–9 % Kirchensteuer on top.

Das Gute: Der deutsche Broker oder Robo-Advisor zieht diese Steuer automatisch ab und führt sie ans Finanzamt ab. Du musst in der Regel nichts tun.

Der Sparerpauschbetrag — nutze ihn!

1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro für Verheiratete) sind steuerfrei. Dafür muss ein Freistellungsauftrag beim Broker eingerichtet sein — sonst behält der Broker 25 % auch auf die ersten 1.000 Euro ein. Der Freistellungsauftrag lässt sich auf mehrere Broker aufteilen.

Wann musst du ETF in der Steuererklärung angeben?

In diesen Fällen ist eine Steuererklärung notwendig oder sinnvoll:

  • Ausländische Depots: Konto bei einem nicht-deutschen Broker (z. B. Interactive Brokers US, DEGIRO NL) — kein automatischer Steuereinbehalt → Pflicht zur Anlage KAP
  • Freistellungsauftrag nicht genutzt: Zu viel Steuer einbehalten → Erstattung über Steuererklärung möglich
  • Verlusttopf-Verrechnung: Verluste bei Broker A mit Gewinnen bei Broker B verrechnen → Anlage KAP
  • Günstigerprüfung: Geringes Gesamteinkommen (unter ca. 19.000 €) → Abgeltungsteuer könnte zu hoch sein → Erstattung möglich

Die Vorabpauschale — was ist das?

Seit 2018 gibt es die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs. Sie stellt sicher, dass auch nicht ausgeschüttete Gewinne versteuert werden — auch wenn du nichts verkauft hast. Der Broker berechnet das automatisch, zieht die Steuer Anfang Januar ab und verrechnet sie beim späteren Verkauf.

Wichtig: Die Vorabpauschale greift nur wenn dein ETF im Jahr gestiegen ist. 2022 entfiel sie wegen der negativen Performance des MSCI World vollständig.

Robo-Advisor und Steuern — was der Anbieter übernimmt

Gute Robo-Advisor (quirion, Scalable Capital, Ginmon) liefern eine vollständige Jahressteuerbescheinigung für die Anlage KAP. Das Dokument enthält alle relevanten Zahlen: einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Vorabpauschale, Verlusttöpfe.

Wenn du kein ausländisches Depot hast, kein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag und deinen Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet hast: Es gibt keinen Pflichtgrund für eine Steuererklärung. Mehr zur Vorabpauschale im Detail. Welcher Robo-Advisor liefert die beste Steuerbescheinigung?

Schritt-für-Schritt: Anlage KAP korrekt ausfüllen

Falls du die Anlage KAP brauchst, hier die wichtigsten Zeilen:

  • Zeile 7: Inländische Kapitalerträge (aus der Jahressteuerbescheinigung des Brokers)
  • Zeile 8: Davon einbehaltene Kapitalertragsteuer
  • Zeile 9: Solidaritätszuschlag auf einbehaltene Steuer
  • Zeile 14: Vorabpauschale (separat ausgewiesen in der Steuerbescheinigung)
  • Zeile 15: Verlusttopf aus Vorjahren (falls vorhanden)

Alle Zahlen findest du in der Jahressteuerbescheinigung, die dein Broker bis Ende Februar des Folgejahres ausstellt. Robo-Advisor liefern das Dokument als PDF im Kundenkonto.

Steuer-Checkliste für ETF- und Robo-Advisor-Anleger

  • Freistellungsauftrag eingerichtet? (bis 1.000 € / 2.000 € für Verheiratete)
  • Jahressteuerbescheinigung vom Broker heruntergeladen?
  • Ausländisches Depot vorhanden? → Anlage KAP Pflicht
  • Verluste bei Broker A, Gewinne bei Broker B? → Verlustverrechnungstopf beantragen
  • Gesamteinkommen unter ca. 19.000 €? → Günstigerprüfung prüfen (mögliche Erstattung)

Mehr zum Thema: Freistellungsauftrag richtig einrichten und Vorabpauschale verständlich erklärt.