Das Thema Steuern beim Robo-Advisor klingt komplizierter als es ist. Die meisten deutschen Anbieter übernehmen die Steuerabführung vollautomatisch — du musst fast nichts tun. Dieser Guide erklärt, was trotzdem wichtig zu wissen ist.

Grundregel: Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

In Deutschland gilt die Abgeltungssteuer von 25 % auf Kapitalerträge. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Abgeltungssteuer = effektiv 0,26 %), und für Kirchenmitglieder die Kirchensteuer (je nach Bundesland 8–9 %).

Effektiver Steuersatz ohne Kirchensteuer: 26,375 %

Was fällt darunter?

  • Dividenden aus ETFs (bei ausschüttenden ETFs)
  • Realisierte Kursgewinne (beim Verkauf / bei der Depot-Auflösung)
  • Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs (seit 2018)

Der Freistellungsauftrag — nutze ihn!

Jeder Anleger hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (Ehepaare: 2.000 €). Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Du musst deinem Robo-Advisor einen Freistellungsauftrag erteilen — bis zu diesem Betrag führt der Anbieter keine Abgeltungssteuer ab.

Wichtig: Hast du mehrere Depots (z. B. Robo-Advisor + Tagesgeld + Aktiendepot), kannst du den Freistellungsauftrag aufteilen — je nach erwarteten Erträgen bei den verschiedenen Anbietern. Gesamtbetrag darf 1.000 € nicht überschreiten.

Die Vorabpauschale — Was ist das?

Seit 2018 gilt die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs (ETFs die keine Dividenden ausschütten, sondern reinvestieren). Das Finanzamt besteuert jedes Jahr einen fiktiven Mindestgewinn — auch wenn du nichts verkauft hast.

Formel: Vorabpauschale = Fondswertsteigerung × 70 % Basiszins. In Jahren mit niedrigen Zinsen (2020–2022: Basiszins nahe 0) war die Vorabpauschale de facto null. 2024 war sie durch gestiegene Zinsen wieder relevant.

Die meisten Robo-Advisor buchen die Vorabpauschale-Steuer automatisch von deinem Verrechnungskonto ab — du musst dafür ausreichend Bargeld dort vorhalten.

Was macht der Robo-Advisor automatisch?

Gute Nachricht: Deutsche Robo-Advisor übernehmen fast alles automatisch:

  • Steuerabführung bei Dividenden
  • Steuerabführung beim Rebalancing (wenn ETFs verkauft und neu gekauft werden)
  • Vorabpauschale-Abrechnung am Jahresanfang
  • Jahressteuerbescheinigung für die Steuererklärung

Du erhältst jedes Jahr eine Jahressteuerbescheinigung (digital oder per Post). Diese kannst du direkt in deine Steuererklärung übertragen — oder bei einfachen Verhältnissen weglassen, da der Robo-Advisor die Steuer bereits abgeführt hat.

Tax-Loss-Harvesting: Verluste aktiv nutzen

Ginmon bietet als einziger deutscher Robo-Advisor automatisches Tax-Loss-Harvesting an: ETFs mit Buchverlusten werden gezielt verkauft und durch ähnliche ETFs ersetzt. Der realisierte Verlust kann mit anderen Kursgewinnen verrechnet werden — du sparst real Steuern. Dieses Feature ist vor allem für Anleger mit großen Depots (ab 50.000 €) wertvoll.

Konkretes Rechenbeispiel: Steuern beim Robo-Advisor

Annahmen: 30.000 € Depot, 7 % Rendite p.a., 100 % Aktien, thesaurierender ETF, kein Freistellungsauftrag eingerichtet (Fehler!)

  • Jahr 1: Kursgewinn 2.100 €. Vorabpauschale ca. 200 €. Steuer automatisch abgeführt: ca. 53 €.
  • Mit Freistellungsauftrag (1.000 €): Die ersten 1.000 € sind steuerfrei — Steuer entfällt komplett bis zum Freibetrag.
  • Bei Depot-Auflösung nach 20 Jahren mit 116.000 € Gesamtwert (30k Start + 86k Gewinn): Steuerpflichtiger Gewinn ca. 86.000 €. Steuer: ca. 22.680 €. Minus angerechnete Vorabpauschalen aus 20 Jahren.

Fazit: Der Freistellungsauftrag ist das wichtigste Steuerwerkzeug. Wer ihn nicht einrichtet, verschenkt bis zu 263 € pro Jahr. Freistellungsauftrag richtig einrichten. Mehr zur Vorabpauschale: Vorabpauschale einfach erklärt.