Ja — wenn du einen BaFin-regulierten deutschen Anbieter nutzt. Dein investiertes Kapital ist als Sondervermögen getrennt vom Unternehmensvermögen. Bei einer Insolvenz des Robo-Advisors gehört das Geld weiterhin dir — nicht den Gläubigern der Firma.
Das wichtigste Sicherheitsmerkmal eines Robo-Advisors ist das sogenannte Sondervermögen. Das bedeutet: Die ETFs, die du über einen Robo-Advisor kaufst, gehören rechtlich dir — nicht dem Unternehmen, das sie verwaltet.
Konkret heißt das: Wenn ein Robo-Advisor-Anbieter insolvent wird, werden deine ETF-Anteile nicht zur Begleichung von Unternehmensschulden herangezogen. Sie liegen auf einem separaten Depot — getrennt vom Betriebs- und Firmenvermögen. In der Praxis wird das Depot dann entweder auf einen anderen Anbieter übertragen oder du kannst deine Anteile direkt auszahlen lassen.
Diese Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 92 KAGB, Kapitalanlagegesetzbuch) und gilt für alle in Deutschland zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Du hast 20.000 € bei Robo-Advisor XY angelegt. XY geht insolvent. Deine 20.000 € (aktueller Depotwert) sind vollständig geschützt — weil sie in ETFs investiert sind, die dir gehören. Der Insolvenzverwalter kann nicht darauf zugreifen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert alle deutschen Finanzdienstleister. Sie prüft Kapitalausstattung, Geschäftsmodell und Compliance — bevor ein Robo-Advisor überhaupt starten darf.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht alle deutschen Finanzdienstleister — dazu gehören auch alle in unserem Vergleich gelisteten Robo-Advisor. Das bedeutet konkret:
Robo-Advisor, die als Wertpapierfirmen zugelassen sind (z. B. Scalable Capital, quirion), müssen zusätzlich die Anforderungen der europäischen MiFID-II-Richtlinie erfüllen — eine der strengsten Regulierungen im Finanzbereich weltweit.
Vorsicht: Die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € gilt nur für Bankguthaben — nicht für ETF-Anteile. ETFs sind Sondervermögen und haben deshalb einen anderen, in der Regel stärkeren Schutz.
Allerdings haben die meisten Robo-Advisor ein sogenanntes Verrechnungskonto, auf dem Bargeld liegt (z. B. wenn du Geld eingezahlt hast, das noch nicht investiert ist, oder nach einem Verkauf wartet). Dieses Bargeld auf dem Verrechnungskonto ist durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € je Person und Bank geschützt.
| Vermögensart | Schutzart | Höhe |
|---|---|---|
| ETF-Anteile im Depot | Sondervermögen (§ 92 KAGB) | Vollständig geschützt |
| Bargeld auf Verrechnungskonto | Gesetzliche Einlagensicherung | Bis 100.000 € je Bank |
| Verwaltungsgebühren (bezahlt) | Kein Schutz | — |
Welche Depotbank steckt hinter welchem Robo-Advisor?
| Anbieter | Depotbank | BaFin-reguliert | Sondervermögen |
|---|---|---|---|
| quirion | Quirin Privatbank AG | Ja | Ja |
| Ginmon | Baader Bank AG | Ja | Ja |
| Raisin Invest | Raisin GmbH / Partnerbanken | Ja | Ja |
| growney | FFB (FIL Fondsbank) | Ja | Ja |
| Scalable Capital | Baader Bank AG | Ja | Ja |
| bevestor | DZ BANK AG | Ja | Ja |
| Oskar | Baader Bank AG | Ja | Ja |
| Whitebox | Baader Bank AG | Ja | Ja |
| ROBIN | Deutsche Bank AG | Ja | Ja |
| myPension | myPension AG (Versicherung) | Ja | Ja |
| fintego | FNZ Bank (ebase) | Ja | Ja |
Sondervermögen schützt vor Insolvenz des Anbieters — aber nicht vor Marktrisiken. Das sind die tatsächlichen Risiken beim Robo-Advisor:
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