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ETF und Steuern: Was du wissen musst

Wer in ETFs investiert, kommt an einem Thema nicht vorbei: Steuern. Das deutsche Steuerrecht behandelt Kapitalerträge auf eine spezifische Art — mit eigenen Regeln, Freibeträgen und einer Besonderheit namens Vorabpauschale. Wer die Grundlagen kennt, kann sein Depot deutlich effizienter gestalten und unnötige Steuerzahlungen vermeiden.

In diesem Artikel erklären wir alles Wesentliche — verständlich, praxisnah und auf dem Stand von 2026.

Abgeltungssteuer: 25% auf Kapitalerträge

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge — also Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne — der Abgeltungssteuer. Der Steuersatz beträgt pauschal 25%. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Steuer, was in der Praxis einem Gesamtsteuersatz von 26,375% entspricht. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer.

Die Abgeltungssteuer wird von deinem Broker automatisch einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt — du musst dich in der Regel nicht selbst darum kümmern. Das gilt für Ausschüttungen genauso wie für Gewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen.

Wichtig: Die Abgeltungssteuer ist eine Flat Tax. Ob du 10.000 Euro oder 100.000 Euro Kapitalerträge erzielst — der Steuersatz bleibt gleich. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur progressiven Einkommensteuer.

Freistellungsauftrag: Bis zu 1.000 Euro steuerfrei

Jeder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger hat Anspruch auf einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (seit 2023, vorher 801 Euro). Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 2.000 Euro.

Um diesen Freibetrag zu nutzen, musst du bei deinem Broker einen Freistellungsauftrag stellen. Nur dann werden Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei ausgezahlt. Ohne Freistellungsauftrag behält der Broker die volle Abgeltungssteuer ein — du kannst sie zwar über die Steuererklärung zurückfordern, das ist aber aufwendiger.

Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Broker aufteilen. Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht überschreiten.

Die Vorabpauschale 2026: Was ist das eigentlich?

Die Vorabpauschale ist seit der Investmentsteuerreform 2018 ein zentrales Element der ETF-Besteuerung in Deutschland. Sie betrifft vor allem thesaurierende ETFs — also solche, die Erträge nicht ausschütten, sondern reinvestieren.

Das Problem ohne Vorabpauschale wäre: Thesaurierende ETFs könnten jahrzehntelang wachsen, ohne dass das Finanzamt einen Cent sieht. Die Vorabpauschale soll das verhindern — sie ist eine Art fiktive Mindestbesteuerung.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Basis des sogenannten Basiszinses, den die Bundesbank jährlich veröffentlicht. Die Formel lautet vereinfacht:

  • Basisertrag = Fondswert Anfang des Jahres × Basiszins × 0,7
  • Vorabpauschale = Basisertrag, maximal jedoch die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds

Für 2026 beträgt der Basiszins rund 2,53% (Stand: Anfang 2026). Daraus ergibt sich ein Basisertrag von etwa 1,771% des Fondswerts zu Jahresbeginn.

Beispielrechnung Vorabpauschale 2026

Angabe Wert
Fondswert 01.01.2026 20.000 Euro
Basiszins 2026 2,53%
Basisertrag (× 0,7) 354 Euro
Teilfreistellung (Aktien-ETF, 30%) - 106 Euro
Vorabpauschale (steuerpflichtig) 248 Euro
Abgeltungssteuer (26,375%) ca. 65 Euro

Dein Broker bucht diesen Betrag Anfang Januar automatisch von deinem Verrechnungskonto ab. Achte darauf, dass dort ausreichend Guthaben liegt.

Fällt die tatsächliche Rendite des Fonds unter den Basisertrag (z.B. bei Kursverlusten), ist die Vorabpauschale null. In diesem Fall fällt keine Steuer an.

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Thesaurierend vs. ausschüttend: steuerlicher Vergleich

Ein weit verbreiteter Irrtum: Thesaurierende ETFs sind steuerlich immer besser. Das stimmt nicht pauschal. Seit der Investmentsteuerreform 2018 hat sich der steuerliche Unterschied zwischen beiden ETF-Typen deutlich verringert.

Ausschüttende ETFs: Ausschüttungen werden sofort besteuert (sofern Freibetrag ausgeschöpft). Der Steuerbetrag steht nicht mehr für die Anlage zur Verfügung.

Thesaurierende ETFs: Steuern werden via Vorabpauschale jährlich anteilig fällig — aber oft in geringerer Höhe als die tatsächlichen Ausschüttungen beim Dist-Pendant. Beim Verkauf wird die gezahlte Vorabpauschale angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

Fazit: In der Ansparphase und bei hohem Freibetrag-Ausschöpfungsgrad hat der Thesaurierer nach wie vor einen leichten Steuervorteil.

Verlustverrechnung: So nutzt du Verluste steuerlich

Wenn du ETF-Anteile mit Verlust verkaufst, kannst du diese Verluste steuerlich geltend machen — aber nur innerhalb bestimmter Grenzen. Verluste aus Aktien-ETFs können nur mit Gewinnen aus Aktien und Aktien-ETFs verrechnet werden, nicht mit Zinserträgen oder anderen Kapitalerträgen.

Dein Broker verwaltet einen sogenannten Verlustverrechnungstopf. Entstehen Verluste, werden sie dort gesammelt und automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet. Du musst dafür nichts tun — sofern alles im selben Depot liegt.

Hast du mehrere Depots, kannst du eine Verlustbescheinigung beim Broker anfordern und die Verluste in der Steuererklärung mit Gewinnen anderer Broker verrechnen.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

In den meisten Fällen: Nein. Wenn dein Broker in Deutschland ansässig ist, läuft die Steuerabführung automatisch. Du brauchst keine Steuererklärung abgeben, um die Abgeltungssteuer zu bezahlen — das geschieht von alleine.

Eine Steuererklärung kann sich jedoch lohnen, wenn:

  • Dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt (z.B. bei niedrigem Einkommen oder Rentnern) — dann kann die sogenannte Günstigerprüfung die Steuerlast senken.
  • Du Verluste aus mehreren Depots verrechnen möchtest.
  • Du im Ausland ansässige Broker nutzt (dann musst du Kapitalerträge selbst erklären).

FIFO-Methode: Was gilt beim Verkauf?

Wenn du ETF-Anteile über Jahre hinweg gekauft hast und dann teilweise verkaufst, stellt sich die Frage: Welche Anteile gelten als verkauft — die alten oder die neuen? In Deutschland gilt die FIFO-Methode (First In, First Out).

Das bedeutet: Die zuerst gekauften Anteile gelten beim Verkauf als zuerst veräußert. Das ist relevant für die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns. Anteile, die du vor langer Zeit günstig gekauft hast, haben oft höhere Gewinne — und damit auch eine höhere Steuerlast beim Verkauf.

Viele Anleger unterschätzen diesen Effekt. Bei einem langfristigen Sparplan über 20 Jahre können die ersten Anteile enorme Kursgewinne angehäuft haben. Beim Verkauf fallen dann entsprechend hohe Steuern an. Diesen Effekt solltest du bei der Entnahmeplanung berücksichtigen.

Fazit: ETF-Steuern verstehen zahlt sich aus

Das Steuersystem rund um ETFs ist komplex, aber beherrschbar. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Freistellungsauftrag immer beim Broker einrichten und voll ausschöpfen
  • Vorabpauschale automatisch — aber Verrechnungskonto im Januar nicht leer lassen
  • Thesaurierende ETFs in der Ansparphase leicht im Vorteil
  • Verluste aktiv dokumentieren und bei mehreren Depots via Steuererklärung verrechnen
  • FIFO-Methode bei der Entnahmeplanung beachten

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