Du verkaufst deinen ETF mit 10.000 € Gewinn — wie viel Steuer musst du zahlen? Die Frage klingt einfach, hat aber mehrere Schichten: Freibetrag, Kirchensteuer, Günstigerprüfung, Steuerstundungseffekt. Dieser Artikel rechnet alles durch.

Der Steuersatz auf Kapitalerträge in Deutschland

Kapitalerträge (Kursgewinne, Dividenden, Zinsen) werden in Deutschland mit der Abgeltungssteuer besteuert:

SteuerartSatzAuf was
Abgeltungssteuer25,00 %Kapitalerträge über Freibetrag
Solidaritätszuschlag5,50 % (der Steuer)= 1,375 % auf Erträge
Kirchensteuer (BY/BW)8 % (der Steuer)= 2,00 % auf Erträge
Kirchensteuer (übrige BL)9 % (der Steuer)= 2,25 % auf Erträge
Gesamtsatz ohne KiSt26,375 %Standard-Anleger
Gesamtsatz mit KiSt (9%)27,99 %Kirchensteuerpflichtige

Beispielrechnung: 10.000 € ETF-Gewinn

Steuerberechnung auf ETF-Gewinne und Kapitalertragsteuer

Szenario: Du hast 50.000 € investiert, dein ETF ist jetzt 60.000 € wert. Du verkaufst alles. Gewinn: 10.000 €. Freistellungsauftrag: 1.000 € (bereits ausgeschöpft). Steuerpflichtig: 9.000 €.

Steuerberechnung: 9.000 € × 25 % = 2.250 € Abgeltungssteuer. Soli: 2.250 € × 5,5 % = 123,75 €. Gesamt: 2.373,75 € — also 26,375 % auf 9.000 €. Dir bleiben: 9.000 € − 2.373,75 € = 6.626,25 € Nettogewinn. Plus den Freibetrag: 6.626,25 + 1.000 = 7.626,25 € insgesamt.

Prozentualer Steuersatz auf Gesamtgewinn (10.000 €): 23,7 % — weniger als 26,375 %, weil 1.000 € steuerfrei waren.

Wie Steuerstundung bei thesaurierenden ETFs wirkt

Bei thesaurierenden ETFs wird während der Haltedauer nur die (geringe) Vorabpauschale besteuert — die meisten Steuern fallen erst beim Verkauf an. Das ist der "Steuerstundungseffekt": Du lässt das Geld das sonst als Steuer abgeflossen wäre weiter für dich arbeiten.

Beispiel: 50 € Steuern pro Jahr, die du dank Steuerstundung 30 Jahre bei 7 % anlegen kannst, sind am Ende 380 € mehr Kapital — pro 50 € steuerstundungsbedingter Verzögerung. Über ein großes Portfolio summiert sich das erheblich. Mehr: ETF Rendite nach Steuern — was bleibt wirklich übrig.

Günstigerprüfung: Wann lohnt sie sich?

Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt (z. B. als Student, Berufseinsteiger oder Rentner mit kleiner Rente), kannst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann deinen niedrigeren persönlichen Steuersatz an — und erstattet die Differenz zur bezahlten Abgeltungssteuer zurück.

Wann lohnt es sich: Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter ca. 15.000 € (Singles) bzw. 30.000 € (Ehepaare) liegt. Mehr zum Steueroptimieren: Abgeltungssteuer legal senken.