Die meisten Anleger kennen den Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei pro Jahr. Viel weniger bekannt: Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können Personen mit geringem Einkommen ETF-Erträge bis zum Grundfreibetrag (11.604 € für 2026) vollständig steuerfrei erhalten.

Was ist die NV-Bescheinigung?

Die NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) bestätigt dem Broker, dass das Finanzamt diese Person nicht zur Einkommensteuer veranlagen wird — weil das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Mit dieser Bescheinigung legt der Broker auf Kapitalerträge keine Abgeltungssteuer ein — weit über den 1.000 € Sparerpauschbetrag hinaus.

Wer hat Anspruch auf die NV-Bescheinigung?

PersonengruppeVoraussetzungEffektive Steuerfreigrenze
Studenten (ohne Nebenjob)Gesamteinkommen unter Grundfreibetragbis ~11.604 €/Jahr ETF-Erträge steuerfrei
Rentner mit kleiner RenteZu versteuerndes Einkommen unter Grundfreibetragbis ~11.604 €/Jahr steuerfrei
Kinder (Kinderdepot)Kein eigenes Einkommenbis ~11.604 €/Jahr steuerfrei
GeringverdienerZu versteuerndes Einkommen < Grundfreibetragbis ~11.604 €/Jahr steuerfrei
NV-Bescheinigung Depot 2026: Steuerfrei investieren für Studenten

NV-Bescheinigung beantragen: So geht es

Schritt 1: Beim zuständigen Finanzamt NV-Bescheinigung beantragen (formlos oder über Formular). Schritt 2: Finanzamt prüft das Gesamteinkommen — bei Unterschreiten des Grundfreibetrags wird die Bescheinigung ausgestellt. Schritt 3: Bescheinigung beim Broker einreichen — dieser zieht ab sofort keine Abgeltungssteuer mehr ein. Die Bescheinigung gilt in der Regel für 3 Jahre und muss dann erneuert werden.

Kinderdepots mit NV-Bescheinigung: ETF Depot für Kinder aufbauen. Allgemeine Steueroptimierung: Abgeltungssteuer legal senken.