Die meisten Anleger kennen den Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei pro Jahr. Viel weniger bekannt: Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können Personen mit geringem Einkommen ETF-Erträge bis zum Grundfreibetrag (11.604 € für 2026) vollständig steuerfrei erhalten.
Was ist die NV-Bescheinigung?
Die NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) bestätigt dem Broker, dass das Finanzamt diese Person nicht zur Einkommensteuer veranlagen wird — weil das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Mit dieser Bescheinigung legt der Broker auf Kapitalerträge keine Abgeltungssteuer ein — weit über den 1.000 € Sparerpauschbetrag hinaus.
Wer hat Anspruch auf die NV-Bescheinigung?
| Personengruppe | Voraussetzung | Effektive Steuerfreigrenze |
|---|---|---|
| Studenten (ohne Nebenjob) | Gesamteinkommen unter Grundfreibetrag | bis ~11.604 €/Jahr ETF-Erträge steuerfrei |
| Rentner mit kleiner Rente | Zu versteuerndes Einkommen unter Grundfreibetrag | bis ~11.604 €/Jahr steuerfrei |
| Kinder (Kinderdepot) | Kein eigenes Einkommen | bis ~11.604 €/Jahr steuerfrei |
| Geringverdiener | Zu versteuerndes Einkommen < Grundfreibetrag | bis ~11.604 €/Jahr steuerfrei |
NV-Bescheinigung beantragen: So geht es
Schritt 1: Beim zuständigen Finanzamt NV-Bescheinigung beantragen (formlos oder über Formular). Schritt 2: Finanzamt prüft das Gesamteinkommen — bei Unterschreiten des Grundfreibetrags wird die Bescheinigung ausgestellt. Schritt 3: Bescheinigung beim Broker einreichen — dieser zieht ab sofort keine Abgeltungssteuer mehr ein. Die Bescheinigung gilt in der Regel für 3 Jahre und muss dann erneuert werden.
Kinderdepots mit NV-Bescheinigung: ETF Depot für Kinder aufbauen. Allgemeine Steueroptimierung: Abgeltungssteuer legal senken.