Immer mehr Deutsche wandern aus — nach Portugal, in die Schweiz, nach Dubai. Wer ein ETF-Depot hat, muss wissen: Bei einem Wegzug ins Ausland können erhebliche Steuerfolgen entstehen. Und nicht jeder Broker darf Kunden im Ausland weiterhin betreuen.
Die Wegzugsteuer: Was ist das?
Seit 2022 gilt in Deutschland eine verschärfte Wegzugsteuer (§ 6 AStG). Sie greift, wenn du deinen steuerlichen Wohnsitz aus Deutschland verlegst und dabei Anteile an Kapitalgesellschaften (inkl. ETF-Anteile) hältst. Die Steuerbehörde behandelt den Wegzug wie einen fiktiven Verkauf — du wirst auf die Buchgewinne besteuert, auch wenn du nichts verkauft hast.
Die Wegzugsteuer gilt ab einem bestimmten Anteilswert. Bei kleinen Depots (unter ca. 750.000 € Gesamtdepotwert und keine Beteiligung über 1 % an einer Kapitalgesellschaft) ist sie meist nicht relevant. Bei größeren Depots oder Unternehmensbeteiligungen ist steuerliche Beratung vor dem Wegzug Pflicht.
Was passiert mit dem deutschen ETF-Depot nach der Auswanderung?
| Situation | Was passiert? |
|---|---|
| Du hältst das Depot weiter | Manche Broker erlauben es, andere kündigen das Depot. Prüfen! |
| Neue Käufe / Sparpläne | Viele Broker deaktivieren Sparpläne für im Ausland lebende Kunden (EU-Regulierung) |
| Steuer auf Gewinne | Im Ausland je nach Doppelbesteuerungsabkommen — oft im Wohnsitzstaat zu versteuern |
| Depot kündigen vor Wegzug | Steuer in Deutschland fällig — dann keine Nachbesteuerung im Ausland |
Broker: Wer erlaubt die Nutzung aus dem Ausland?
Trade Republic: Verfügbar in allen EU/EWR-Ländern. Eingeschränkt außerhalb der EU (Dubai, Schweiz, USA: Konto-Kündigung möglich).
Scalable Capital: EU/EWR möglich. Außerhalb schwierig.
Interactive Brokers: International verfügbar — für Auswanderer außerhalb der EU oft die beste Option.
Lynx / Degiro: EU-weit verfügbar, eingeschränkt außerhalb.
Robo-Advisor bei Auslandswohnsitz
Die meisten deutschen Robo-Advisor (quirion, Scalable, Ginmon) erfordern einen deutschen Wohnsitz. Bei Wegzug wird das Konto in der Regel zur Kündigung aufgefordert oder in einen "Nur-Verwaltungs"-Modus versetzt (keine neuen Käufe).
Empfehlungen vor dem Wegzug
1. Steuerberater konsultieren — besonders bei Depots über 100.000 € oder Unternehmensbeteiligungen
2. Depot vor Wegzug oder danach verkaufen? — kommt auf das Zielland und das Doppelbesteuerungsabkommen an
3. Broker-Kompatibilität prüfen — kann das Depot nach Wegzug weitergeführt werden?
4. Freistellungsauftrag — ab dem Jahr des Wegzugs anteilig reduzieren
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