Du hast deinen ETF-Sparplan laufen, nach Jahren sind stattliche Gewinne aufgelaufen — und dann kommt die Frage: Was davon gehört dem Finanzamt? Die gute Nachricht: Das deutsche Steuersystem für ETFs ist zwar komplex, aber einmal verstanden ziemlich beherrschbar. Hier ist die vollständige Erklärung.
Abgeltungssteuer: Die Basis
Kapitalerträge aus ETFs — also Dividenden, ausgeschüttete Zinsen und Kursgewinne beim Verkauf — unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer = effektiv 26,375 %). Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt noch 8–9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer.
Der wichtige Unterschied zur normalen Einkommensteuer: Die Abgeltungssteuer ist eine Flat Tax. Egal ob du 30.000 € oder 150.000 € verdienst — auf Kapitalerträge zahlt jeder denselben Satz. Ausnahme: Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger ist als 25 %, kannst du die sogenannte Günstigerprüfung beantragen und zum persönlichen Satz besteuert werden.
Sparer-Pauschbetrag: Dein steuerfreier Bereich
| Status | Sparer-Pauschbetrag/Jahr | Steuerfreie Rendite bei 50.000 € Depot |
|---|---|---|
| Ledig | 1.000 € | 2,0 % p.a. |
| Verheiratet / eingetragene Partnerschaft | 2.000 € | 4,0 % p.a. |
| Kinder (eigenes Depot) | 1.000 € pro Kind | je nach Depotgröße |
Der Pauschbetrag gilt seit 2023 (vorher: 801 €/1.602 €). Wichtig: Er muss aktiv über einen Freistellungsauftrag beim Broker beantragt werden — sonst führt der Broker sofort Steuer ab. Bei mehreren Depots (z. B. Scalable + Trade Republic) den Pauschbetrag aufteilen, aber nie mehr als den Gesamtbetrag freistellen.
Teilfreistellung: ETFs werden bevorzugt
Nicht der gesamte ETF-Gewinn ist steuerpflichtig. Der Gesetzgeber gewährt eine Teilfreistellung, weil ETFs intern schon Körperschaftsteuer zahlen:
| ETF-Typ | Teilfreistellung | Steuerpflichtiger Anteil | Effektiver Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Aktien-ETF (≥ 51 % Aktien) | 30 % | 70 % | ~18,5 % |
| Mischfonds-ETF (25–50 % Aktien) | 15 % | 85 % | ~22,4 % |
| Renten-/Anleihen-ETF | 0 % | 100 % | 26,375 % |
| Immobilien-ETF (REIT) | 60 % | 40 % | ~10,5 % |
Für die meisten Privatanleger relevanter MSCI World oder S&P 500 ETF: Du zahlst auf 70 % deiner Gewinne 25 % Abgeltungssteuer, also effektiv ca. 18,5 %. Für ausländische thesaurierende ETFs (z. B. iShares MSCI World) gilt dieselbe Regel.
Verlustverrechnung: So rettest du Steuern
Verluste aus Aktien-ETF-Verkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien oder Aktien-ETFs verrechnet werden (Aktien-Verlustverrechnungstopf). Verluste aus Anleihen-ETFs dagegen sind freier verrechenbar. Der Broker führt diese Töpfe automatisch — ein Verlusttopf aus 2025 wird automatisch mit Gewinnen in 2026 und folgenden Jahren verrechnet, bis er aufgebraucht ist.
Tax-Loss Harvesting: Gezielt Positionen mit Buchverlust verkaufen (und ggf. sofort wieder kaufen — aber nicht denselben ETF, sonst kein steuerlicher Effekt bei Identität). Damit realisierte Gewinne anderer Positionen neutralisieren. Mehr dazu in unserem Post ETF verkaufen: Wann und wie?.
Vorabpauschale: Steuer ohne Verkauf
Thesaurierende ETFs schütten nichts aus — trotzdem fällt jährlich eine kleine Steuer an, die sogenannte Vorabpauschale. Sie basiert auf dem Basiszins (2026: ca. 2,29 %) und dem Kurszuwachs. Bei 10.000 € Depotwert und 7 % Kursgewinn sind das ca. 16–20 € Steuer pro Jahr. Der Broker bucht das automatisch ab, wenn genug Cash auf dem Verrechnungskonto liegt.
Vollständige Erklärung: Vorabpauschale ETF erklärt | Steuerliche Jahresstrategie: ETF Steuer-Tipps zum Jahresende.
Drei Steuer-Tipps für ETF-Anleger
1. Freistellungsauftrag vollständig ausnutzen. Ledig 1.000 €, verheiratet 2.000 €. Bei mehreren Brokern aufteilen — aber nicht doppelt freistellen. Wer das vergisst, zahlt zu viel Steuer und muss es in der Steuererklärung zurückfordern.
2. Verluste vor Jahresende realisieren. Wenn du Positionen im Minus hast, verkaufe sie vor dem 31.12. — so verrechnest du sie mit Gewinnen desselben Jahres und sparst Steuern sofort.
3. Sparpläne auf thesaurierende ETFs setzen. Keine jährliche Ausschüttungssteuer, nur Vorabpauschale (niedrig). Zinseszinseffekt läuft ungekürzt durch. Erst beim Verkauf am Ende kommt die große Steuerrechnung — mit dem dann gültigen Pauschbetrag optimierbar.
Weiter: Freistellungsauftrag richtig einrichten | Steuererklärung mit ETF und Robo-Advisor