Ein Depot zu erben klingt unkompliziert — aber steuerlich stecken einige Überraschungen drin. Die gute Nachricht: Das Erben eines ETF-Depots löst keine sofortige Abgeltungssteuer aus. Die differenzierte Nachricht: Es gibt trotzdem steuerliche Konsequenzen, die Erben und Erblasser kennen sollten.
Abgeltungssteuer beim Erbfall: Was passiert?
Beim Tod des Depotinhabers werden die ETF-Anteile nicht verkauft — sie werden auf den Erben übertragen. Das löst keine Abgeltungssteuer aus. Die aufgelaufenen Buchgewinne "schlummern" weiter in den Anteilen — die Steuer wird erst fällig, wenn der Erbe die Anteile verkauft.
Wichtig: Der Erbe übernimmt die Anteile zum Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls — nicht zum ursprünglichen Einstandspreis des Erblassers. Das hat eine wichtige Konsequenz: Die aufgelaufenen Gewinne des Erblassers werden beim Erben "aufgeholt" — aber erst bei dessen Verkauf.
Konkret: Was passiert beim Depot-Erbfall?
| Schritt | Was passiert | Steuer? |
|---|---|---|
| Erbfall tritt ein | Depot geht auf Erben über | Keine Abgeltungssteuer |
| Übertrag auf Erben-Depot | Anteile werden umgebucht | Keine Steuer |
| Neuer Einstandspreis | Wert am Todestag des Erblassers | Basis für spätere Steuerberechnung |
| Erbe verkauft Anteile | Gewinn: Verkaufspreis − Einstandspreis (Todestag) | Abgeltungssteuer 26,375 % |
| Erbschaftssteuer | Auf Gesamtwert des Depots (wenn über Freibetrag) | Erbschaftssteuer (10–43 %) |
Erbschaftssteuer: Wann fällt sie an?
Erbschaftssteuer wird auf den Gesamtwert des Nachlasses erhoben — einschließlich ETF-Depot. Es gibt hohe persönliche Freibeträge:
- Ehepartner/eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 € pro Kind
- Enkel: 200.000 € pro Enkel
- Geschwister/Eltern (Steuerklasse II): 20.000 €
- Fremde Erben (Steuerklasse III): 20.000 €
Bei einem ETF-Depot von 300.000 €, das an ein Kind vererbt wird: Der Freibetrag (400.000 €) übersteigt den Depotwert — keine Erbschaftssteuer. Bei einem Depot von 600.000 € wären 200.000 € steuerpflichtig (400.000 € Freibetrag). Steuersatz für Kinder: 11–15 % je nach Betrag.
Schenkung statt Erbschaft: Die 10-Jahres-Strategie
Wer frühzeitig plant, kann Vermögen steuerfrei übertragen — durch Schenkung. Der Clou: Die Freibeträge (400.000 € für Kinder) gelten alle 10 Jahre neu. Wer also einem Kind mit 40 und nochmal mit 50 jeweils 400.000 € schenkt, überträgt 800.000 € steuerfrei.
Achtung: Schenkungen können erbschaftssteuerlich angerechnet werden, wenn sie weniger als 10 Jahre vor dem Tod erfolgen.