Ein Depot zu erben klingt unkompliziert — aber steuerlich stecken einige Überraschungen drin. Die gute Nachricht: Das Erben eines ETF-Depots löst keine sofortige Abgeltungssteuer aus. Die differenzierte Nachricht: Es gibt trotzdem steuerliche Konsequenzen, die Erben und Erblasser kennen sollten.

Abgeltungssteuer beim Erbfall: Was passiert?

Beim Tod des Depotinhabers werden die ETF-Anteile nicht verkauft — sie werden auf den Erben übertragen. Das löst keine Abgeltungssteuer aus. Die aufgelaufenen Buchgewinne "schlummern" weiter in den Anteilen — die Steuer wird erst fällig, wenn der Erbe die Anteile verkauft.

Wichtig: Der Erbe übernimmt die Anteile zum Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls — nicht zum ursprünglichen Einstandspreis des Erblassers. Das hat eine wichtige Konsequenz: Die aufgelaufenen Gewinne des Erblassers werden beim Erben "aufgeholt" — aber erst bei dessen Verkauf.

ETF Depot erben Steuern 2026 — was passiert mit Buchgewinnen und Erbschaftssteuer

Konkret: Was passiert beim Depot-Erbfall?

SchrittWas passiertSteuer?
Erbfall tritt einDepot geht auf Erben überKeine Abgeltungssteuer
Übertrag auf Erben-DepotAnteile werden umgebuchtKeine Steuer
Neuer EinstandspreisWert am Todestag des ErblassersBasis für spätere Steuerberechnung
Erbe verkauft AnteileGewinn: Verkaufspreis − Einstandspreis (Todestag)Abgeltungssteuer 26,375 %
ErbschaftssteuerAuf Gesamtwert des Depots (wenn über Freibetrag)Erbschaftssteuer (10–43 %)

Erbschaftssteuer: Wann fällt sie an?

Erbschaftssteuer wird auf den Gesamtwert des Nachlasses erhoben — einschließlich ETF-Depot. Es gibt hohe persönliche Freibeträge:

  • Ehepartner/eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € pro Kind
  • Enkel: 200.000 € pro Enkel
  • Geschwister/Eltern (Steuerklasse II): 20.000 €
  • Fremde Erben (Steuerklasse III): 20.000 €

Bei einem ETF-Depot von 300.000 €, das an ein Kind vererbt wird: Der Freibetrag (400.000 €) übersteigt den Depotwert — keine Erbschaftssteuer. Bei einem Depot von 600.000 € wären 200.000 € steuerpflichtig (400.000 € Freibetrag). Steuersatz für Kinder: 11–15 % je nach Betrag.

Schenkung statt Erbschaft: Die 10-Jahres-Strategie

Wer frühzeitig plant, kann Vermögen steuerfrei übertragen — durch Schenkung. Der Clou: Die Freibeträge (400.000 € für Kinder) gelten alle 10 Jahre neu. Wer also einem Kind mit 40 und nochmal mit 50 jeweils 400.000 € schenkt, überträgt 800.000 € steuerfrei.

Achtung: Schenkungen können erbschaftssteuerlich angerechnet werden, wenn sie weniger als 10 Jahre vor dem Tod erfolgen.

Praktische Tipps für Erblasser
  • Depot vollständig dokumentieren: Alle Depots, Broker, Zugangsdaten
  • Bevollmächtigung einrichten: Damit Erben nach dem Tod sofort handlungsfähig sind
  • Freistellungsauftrag beim Broker auf Erben aktualisieren, wenn übertragen
  • Bei großen Depots: Testamentarische Regelung prüfen (welche Anteile zu welchem Erben)

Mehr zu Depot und Steuern: Depot Erbschaft und Schenkung im Detail. Für allgemeine Steueroptimierung: ETF-Steuern optimieren.