Oktober, November, Dezember — drei Monate, in denen clevere ETF-Anleger aktiv handeln sollten. Nicht um Markttiming zu betreiben, sondern um Steuern zu optimieren. Einige dieser Maßnahmen sind an harte Fristen gebunden: Wer sie verpasst, kann nicht mehr zurück.

Maßnahme 1: Freistellungsauftrag prüfen und anpassen

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person (2.000 € für Verheiratete). Prüfe bis November:

  • Wie viel Kapitalertrag hast du dieses Jahr schon realisiert (Dividenden, Kursgewinne)?
  • Liegt der Betrag nahe an 1.000 €? Falls nicht ausgeschöpft: Realisiere noch Gewinne bis zur Grenze.
  • Falls über 1.000 € erwartet: Prüfe, ob der Freistellungsauftrag korrekt aufgeteilt ist (mehrere Depots!)

Konkret: Wenn du bei einem Broker 600 € und bei einem anderen 500 € Freistellungsauftrag gesetzt hast (Gesamt 1.100 €), und du 900 € verdient hast, gehen 100 € über den persönlichen Freibetrag. Das ist illegal — und das Finanzamt kann es beim Jahresausgleich entdecken.

ETF Steuern Jahresende optimieren — Tax Loss Harvesting und Freistellungsauftrag

Maßnahme 2: Tax-Loss Harvesting bis Jahresende

Du hast dieses Jahr ETF-Gewinne realisiert — z. B. 3.000 € aus einem Depot-Rebalancing. Gleichzeitig liegen andere Positionen im Verlust. Lösung: Verlustrealisierung:

  1. ETF-Position mit Buchverlust bis Ende Dezember verkaufen
  2. Verlust mindert die realisierten Gewinne des Jahres → weniger Abgeltungssteuer
  3. Optional: Sofort wieder in einen ähnlichen ETF einsteigen (nicht in denselben, um Gestaltungsmissbrauch zu vermeiden — z. B. von iShares MSCI World zu Vanguard MSCI World wechseln)

Beispiel: 3.000 € Gewinn + 1.500 € Verlust = nur 1.500 € steuerpflichtig. Steuerersparnis: 1.500 € × 26,375 % = 395 €. Das ist echtes Geld — für eine Transaktion.

Maßnahme 3: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen

Wenn du bei einem Broker Verluste hast und die mit Gewinnen bei einem anderen Broker verrechnen willst: Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember beim alten Broker beantragt werden!

Diese Frist ist hart — danach ist keine Übertragung mehr möglich für das laufende Steuerjahr. Du kannst den Verlust dann nur noch ins nächste Jahr vortragen (Verlusttopf beim Broker bleibt erhalten) oder in der Steuererklärung mit anderen Einkünften verrechnen.

Maßnahme 4: Vorabpauschale-Cashflow sicherstellen

Thesaurierende ETFs lösen Anfang Januar die Vorabpauschale aus — eine kleine jährliche Steuer. Dein Broker zieht sie automatisch vom Verrechnungskonto ab. Stelle sicher, dass auf dem Verrechnungskonto genug Liquidität vorhanden ist. Falls nicht, kann der Broker ETF-Anteile verkaufen — in der Regel minimal, aber es passiert.

Faustregel 2024: Vorabpauschale ≈ Depotwert × Basiszins (2,29 %) × 0,7 (Teilfreistellung) × 26,375 %. Bei 30.000 € Depotwert: ca. 150 €. Stelle sicher, dass mindestens 200 € auf dem Verrechnungskonto liegen.

Maßnahme 5: Günstigerprüfung prüfen

Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt (z. B. bei Teilzeitarbeit, Berufseinsteigern, Rentnern mit kleiner Rente), lohnt sich die "Günstigerprüfung" in der Steuererklärung. Das Finanzamt besteuert deine Kapitalerträge dann zum persönlichen Steuersatz statt zum pauschalen 25 %. Voraussetzung: Steuererklärung mit Anlage KAP abgeben.

SituationPersönlicher SteuersatzAbgeltungssteuerMaßnahme
Gutverdiener (42 % GSt)42 %26,375 %Abgeltungssteuer ist günstiger — keine Günstigerprüfung
Durchschnittsverdiener (30 % GSt)30 %26,375 %Abgeltungssteuer ist günstiger — keine Günstigerprüfung
Geringverdiener (15 % GSt)15 %26,375 %Günstigerprüfung beantragen! Ersparnis: ~11 % auf Kapitalerträge
Rentner (0 % effektiv)~0–10 %26,375 %NV-Bescheinigung oder Günstigerprüfung nutzen

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