Ein gut aufgebautes ETF-Depot ist eine der wertvollsten Erbschaften die man hinterlassen kann. Aber: Erbschaft und Schenkung sind nicht steuerfrei. Die richtigen Freibeträge und Strategien können die Steuerlast erheblich senken.

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Die Freibeträge

EmpfängerFreibetrag alle 10 JahreSteuerklasse
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 €I (7–30 %)
Kinder400.000 €I (7–30 %)
Enkel (wenn Kind vorverstorben)400.000 €I (7–30 %)
Enkel (Kind noch lebt)200.000 €I (7–30 %)
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II (15–43 %)
Nicht verwandte Personen20.000 €III (30–50 %)
ETF Depot vererben und verschenken 2026: Steuern und Freibeträge

ETF-Depot vererben: Was passiert beim Tod?

Das ETF-Depot geht automatisch auf die Erben über — ohne Abgeltungssteuer durch den Todesfall selbst. Die Erben übernehmen die ETF-Anteile zum aktuellen Kurswert. Dieser neue "Einstandspreis" gilt für spätere Verkäufe. Abgeltungssteuer auf die Wertsteigerung während der Haltedauer des Verstorbenen entfällt — das ist ein erheblicher Steuervorteil.

Was nicht entfällt: Erbschaftsteuer auf das Gesamtvermögen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Beim Ehepartner: bis 500.000 € steuerfrei, darüber 7–30 %.

Schenkung zu Lebzeiten: Die 10-Jahres-Regel

Kluge Strategie: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Ein Elternteil kann einem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei übertragen. Bei zwei Elternteilen: 800.000 € alle 10 Jahre steuerfreie Übertragung an ein Kind. Über eine 20-30 Jahre Strategie können erhebliche Beträge steuerfrei übertragen werden — lange bevor der Erbfall eintritt.

Steuerliche Beratung ist bei größeren Portfolios empfehlenswert. Allgemeine Steueroptimierung: Abgeltungssteuer legal senken und Steueroptimierung für Anleger.