Ein gut aufgebautes ETF-Depot ist eine der wertvollsten Erbschaften die man hinterlassen kann. Aber: Erbschaft und Schenkung sind nicht steuerfrei. Die richtigen Freibeträge und Strategien können die Steuerlast erheblich senken.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Die Freibeträge
| Empfänger | Freibetrag alle 10 Jahre | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetr. Lebenspartner | 500.000 € | I (7–30 %) |
| Kinder | 400.000 € | I (7–30 %) |
| Enkel (wenn Kind vorverstorben) | 400.000 € | I (7–30 %) |
| Enkel (Kind noch lebt) | 200.000 € | I (7–30 %) |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | II (15–43 %) |
| Nicht verwandte Personen | 20.000 € | III (30–50 %) |
ETF-Depot vererben: Was passiert beim Tod?
Das ETF-Depot geht automatisch auf die Erben über — ohne Abgeltungssteuer durch den Todesfall selbst. Die Erben übernehmen die ETF-Anteile zum aktuellen Kurswert. Dieser neue "Einstandspreis" gilt für spätere Verkäufe. Abgeltungssteuer auf die Wertsteigerung während der Haltedauer des Verstorbenen entfällt — das ist ein erheblicher Steuervorteil.
Was nicht entfällt: Erbschaftsteuer auf das Gesamtvermögen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Beim Ehepartner: bis 500.000 € steuerfrei, darüber 7–30 %.
Schenkung zu Lebzeiten: Die 10-Jahres-Regel
Kluge Strategie: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Ein Elternteil kann einem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei übertragen. Bei zwei Elternteilen: 800.000 € alle 10 Jahre steuerfreie Übertragung an ein Kind. Über eine 20-30 Jahre Strategie können erhebliche Beträge steuerfrei übertragen werden — lange bevor der Erbfall eintritt.
Steuerliche Beratung ist bei größeren Portfolios empfehlenswert. Allgemeine Steueroptimierung: Abgeltungssteuer legal senken und Steueroptimierung für Anleger.