Heirat und Scheidung haben direkte Auswirkungen auf ETF-Depots — und viele Paare wissen das nicht, bis es zu spät ist. Was ist steuerlich optimal? Gemeinsames Depot oder getrennte Depots? Und was passiert mit ETF-Anteilen bei einer Trennung?
Gemeinsames Depot oder getrennte Depots — was ist besser?
In Deutschland gibt es kein gemeinsames Depot im rechtlichen Sinne. Depot-Konten gehören immer einer natürlichen Person. Was möglich ist: Ein Depot mit zwei Inhabern (Gemeinschaftsdepot) oder zwei getrennte Depots.
Gemeinschaftsdepot (beide Ehepartner):
Vorteil: Beide haben vollen Zugriff, einfaches Management.
Nachteil: Bei Scheidung schwieriger zu trennen, da beide Eigentümer sind. Rechtlich: Beide haften gemeinsam.
Getrennte Depots:
Vorteil: Klare Eigentumsstruktur, einfache Aufteilung bei Trennung. Beide haben eigenen Freistellungsauftrag (je 1.000 €/Jahr = 2.000 € gesamt).
Nachteil: Etwas mehr Verwaltungsaufwand.
Empfehlung: Getrennte Depots für die meisten Paare — mehr steuerliche Flexibilität und einfachere Handhabung bei Lebensveränderungen.
Steuerlicher Vorteil verheirateter Paare
| Situation | Freistellungsauftrag | Steuerfreie Kapitalerträge/Jahr |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 1.000 € / Person | 1.000 € |
| Verheiratet (getrennte Depots) | 1.000 € pro Person | 2.000 € gesamt (je 1.000 € pro Depot) |
| Verheiratet (Gemeinschaftsdepot) | 2.000 € gemeinsam | 2.000 € |
| Verheiratet mit Gütergemeinschaft | Je nach Depot-Struktur | 2.000 € möglich |
Was passiert mit dem ETF-Depot bei Scheidung?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Standard in Deutschland) gehören ETF-Depots zum Zugewinn: Was du während der Ehe an Vermögen aufgebaut hast, wird bei der Scheidung ausgeglichen. Das bedeutet:
Wenn du während der Ehe 100.000 € Depotvermögen aufgebaut hast und dein Partner nichts, hat dieser einen Anspruch auf 50.000 € Zugewinnausgleich. Das bedeutet nicht, dass du ETF-Anteile übertragen musst — du kannst auch Bargeld zahlen. Aber du musst das Vermögen offenlegen und ausgleichen.
Ausnahme: Wer per Ehevertrag die Gütertrennung wählt, schützt das eigene Depot vollständig — kein Zugewinnausgleich bei Scheidung.
Depot-Übertrag bei Scheidung: Steuerneutral?
Wenn ETF-Anteile im Rahmen des Zugewinnausgleichs an den anderen Ehepartner übertragen werden: Das ist steuerneutral — kein Verkauf, keine Abgeltungssteuer. Der übernehmende Partner tritt in die Einstandskurse des abgebenden Partners ein.
Wichtig: Diese Steuerneutralität gilt nur für den Zugewinnausgleich. Wenn Depot-Anteile freiwillig (als Schenkung) übertragen werden, können Schenkungssteuer-Fragen entstehen.
Weiterführendes zu ETF und Steuern: ETF-Depot erben und Abgeltungssteuer beim Robo-Advisor.