Heirat und Scheidung haben direkte Auswirkungen auf ETF-Depots — und viele Paare wissen das nicht, bis es zu spät ist. Was ist steuerlich optimal? Gemeinsames Depot oder getrennte Depots? Und was passiert mit ETF-Anteilen bei einer Trennung?

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Gemeinsames Depot oder getrennte Depots — was ist besser?

In Deutschland gibt es kein gemeinsames Depot im rechtlichen Sinne. Depot-Konten gehören immer einer natürlichen Person. Was möglich ist: Ein Depot mit zwei Inhabern (Gemeinschaftsdepot) oder zwei getrennte Depots.

Gemeinschaftsdepot (beide Ehepartner):
Vorteil: Beide haben vollen Zugriff, einfaches Management.
Nachteil: Bei Scheidung schwieriger zu trennen, da beide Eigentümer sind. Rechtlich: Beide haften gemeinsam.

Getrennte Depots:
Vorteil: Klare Eigentumsstruktur, einfache Aufteilung bei Trennung. Beide haben eigenen Freistellungsauftrag (je 1.000 €/Jahr = 2.000 € gesamt).
Nachteil: Etwas mehr Verwaltungsaufwand.

Empfehlung: Getrennte Depots für die meisten Paare — mehr steuerliche Flexibilität und einfachere Handhabung bei Lebensveränderungen.

Steuerlicher Vorteil verheirateter Paare

SituationFreistellungsauftragSteuerfreie Kapitalerträge/Jahr
Alleinstehend1.000 € / Person1.000 €
Verheiratet (getrennte Depots)1.000 € pro Person2.000 € gesamt (je 1.000 € pro Depot)
Verheiratet (Gemeinschaftsdepot)2.000 € gemeinsam2.000 €
Verheiratet mit GütergemeinschaftJe nach Depot-Struktur2.000 € möglich

Was passiert mit dem ETF-Depot bei Scheidung?

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Standard in Deutschland) gehören ETF-Depots zum Zugewinn: Was du während der Ehe an Vermögen aufgebaut hast, wird bei der Scheidung ausgeglichen. Das bedeutet:

Wenn du während der Ehe 100.000 € Depotvermögen aufgebaut hast und dein Partner nichts, hat dieser einen Anspruch auf 50.000 € Zugewinnausgleich. Das bedeutet nicht, dass du ETF-Anteile übertragen musst — du kannst auch Bargeld zahlen. Aber du musst das Vermögen offenlegen und ausgleichen.

Ausnahme: Wer per Ehevertrag die Gütertrennung wählt, schützt das eigene Depot vollständig — kein Zugewinnausgleich bei Scheidung.

Depot-Übertrag bei Scheidung: Steuerneutral?

Wenn ETF-Anteile im Rahmen des Zugewinnausgleichs an den anderen Ehepartner übertragen werden: Das ist steuerneutral — kein Verkauf, keine Abgeltungssteuer. Der übernehmende Partner tritt in die Einstandskurse des abgebenden Partners ein.

Wichtig: Diese Steuerneutralität gilt nur für den Zugewinnausgleich. Wenn Depot-Anteile freiwillig (als Schenkung) übertragen werden, können Schenkungssteuer-Fragen entstehen.

Weiterführendes zu ETF und Steuern: ETF-Depot erben und Abgeltungssteuer beim Robo-Advisor.