Januar. Du schaust in dein Depot und siehst: Steuerbelastung. Dabei hast du gar nichts verkauft. Was ist passiert? Die Vorabpauschale — eine fiktive Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs, die seit 2018 gilt. Klingt komplizierter als es ist. Hier ist die klare Erklärung.
Was ist die Vorabpauschale?
Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden aus — sie reinvestieren Erträge automatisch. Das Finanzamt will aber trotzdem einen Teil besteuern, bevor du die Anteile irgendwann verkaufst. Deshalb gibt es die Vorabpauschale: eine jährliche Mindestbesteuerung, die im Januar für das Vorjahr anfällt.
Wichtig: Du zahlst keine Steuer, die du ohne Vorabpauschale nicht ohnehin zahlen müsstest. Sie zieht die Steuer nur vor — beim späteren Verkauf wird die bereits bezahlte Vorabpauschale angerechnet. Du wirst nicht doppelt besteuert.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Formel: Vorabpauschale = Fondswert (Jahresanfang) × Basiszins × 0,7
Der Basiszins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Für 2025 liegt er bei 2,53 % (2024: 2,29 %). Er basiert auf dem langfristigen Zins öffentlicher Anleihen. Hier das konkrete Beispiel:
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Depotwert Jahresanfang 2025 | 50.000 € |
| Basiszins 2025 | 2,53 % |
| Vorabpauschale (vor Teilfreistellung) | 50.000 × 0,0253 × 0,7 = 885,50 € |
| Teilfreistellung Aktienfonds (30 %) | 885,50 × 0,7 = 619,85 € |
| Abgeltungssteuer (26,375 % inkl. Soli) | 619,85 × 0,26375 = ~163 € |
| Tatsächliche Steuer | ~163 € auf 50.000 € Depot |
Wann fällt die Vorabpauschale an?
Immer Anfang Januar für das abgelaufene Jahr. Dein Broker zieht die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ab — du musst nichts manuell machen. Wenn nicht genug Cash auf dem Verrechnungskonto liegt, kann es zu Problemen kommen: In extremen Fällen werden Anteile verkauft. Lösung: Im Januar immer 200–300 € Cash als Puffer auf dem Verrechnungskonto halten.
Vorabpauschale — Ausnahmen und Grenzen
Drei wichtige Punkte: (1) Der ETF muss im Laufe des Jahres tatsächlich gestiegen sein — wenn er gefallen ist, fällt keine Vorabpauschale an. (2) Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt — mehr als der ETF gewonnen hat, kann nicht besteuert werden. (3) Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € für Singles, 2.000 € für Ehepaare) wird zuerst auf die Vorabpauschale angerechnet. Bei kleinen Depots fällt oft gar keine Steuer an.
Das bedeutet: Bei einem Depot unter ca. 40.000 € (Basiszins 2,53 %) und Nutzung des vollen Sparer-Pauschbetrags zahlst du in der Regel keine Vorabpauschale. Wie du den Freistellungsauftrag optimal nutzt, erklärt der Freistellungsauftrag-Ratgeber.
Ausschüttend vs. thesaurierend: Steuerliche Unterschiede
Bei ausschüttenden ETFs zahlst du Steuer, wenn Dividenden tatsächlich ausgezahlt werden. Bei thesaurierenden ETFs kommt die Vorabpauschale. Welches ist günstiger? In der Aufbauphase sind thesaurierende ETFs steuerlich effizienter — die Vorabpauschale ist meist niedriger als die vollständige Besteuerung von Ausschüttungen, weil der Basiszins unter der echten Dividendenrendite liegt. Mehr dazu im Thesaurierend vs. Ausschüttend Vergleich.
Was du jetzt tun solltest
Erstens: Freistellungsauftrag bei deinem Broker korrekt einrichten (bis 1.000 € Single / 2.000 € Ehepaar). Zweitens: Im Januar ausreichend Cash auf dem Verrechnungskonto bereithalten. Drittens: Nichts weiter — dein Broker erledigt den Rest automatisch. Die Vorabpauschale klingt komplizierter als sie ist. Du musst sie verstehen, aber nicht selbst berechnen.