Wer einen Freistellungsauftrag vergisst, zahlt auf Kapitalerträge sofort 26,375 % Abgeltungssteuer — selbst wenn er eigentlich nichts zahlen müsste. Das ist verschenktes Geld. Hier ist alles, was du in 5 Minuten wissen musst.

Was ist der Freistellungsauftrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein gesetzlicher Freibetrag auf Kapitalerträge: seit 2023 1.000 € pro Person, 2.000 € bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern pro Jahr. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Darunter fallen: Zinsen, Dividenden, ETF-Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne.

Der Freistellungsauftrag weist deiner Bank an, bis zu diesem Betrag keine Kapitalertragsteuer abzuführen. Ohne Freistellungsauftrag: Steuer wird sofort einbehalten — und du bekommst sie per Steuererklärung zurück. Mit Freistellungsauftrag: kein Einbehalt, kein Aufwand.

Wie verteile ich den Freibetrag optimal?

SituationEmpfehlung
Depot nur bei einem BrokerVoller Betrag (1.000 €) bei diesem Broker
Depots bei mehreren BrokernAnteilig verteilen — z. B. 600 € + 400 €
Tagesgeldkonto + DepotZinsen vom Tagesgeld einplanen — Freibetrag entsprechend aufteilen
Ehepaar (2.000 € gemeinsam)Gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen oder je 1.000 € getrennt
KinderdepotKind hat eigenen Freibetrag (1.000 €) — separat stellen!
Freistellungsauftrag optimal aufteilen für Depot und Tagesgeld

Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (Einzelperson) nicht überschreiten. Das Finanzamt gleicht das ab. Wer zu viel freigestellt hat, muss die Differenz in der Steuererklärung nachzahlen.

Was passiert bei thesaurierenden ETFs?

Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden aus — sie reinvestieren sie automatisch. Trotzdem entstehen steuerlich relevante Erträge: der sogenannte Vorabpauschale. Seit 2018 gilt das Investmentsteuergesetz: Auch thesaurierende ETFs unterliegen einer jährlichen Vorabpauschale (bei Zinsen über Null). Der Freistellungsauftrag deckt auch diese Vorabpauschale ab.

Praktischer Tipp: Der Broker berechnet die Vorabpauschale automatisch und verrechnet sie mit dem Freistellungsauftrag. Du musst nichts manuell tun — außer den Freistellungsauftrag einmalig zu stellen. Mehr zu Steuern: Abgeltungssteuer und ETF erklärt.

Freistellungsauftrag einstellen — so geht es

Bei jedem Broker gibt es im Kunden-Portal unter "Steuer" oder "Freistellungsauftrag" die Möglichkeit, den Betrag online einzutragen. Das dauert 2 Minuten. Einmal gestellt gilt er bis auf Widerruf (oder bis du ihn änderst). Du kannst ihn jederzeit anpassen — z. B. wenn du ein zweites Depot eröffnest. Wer noch kein Depot hat: Broker-Vergleich 2026. Wer noch keinen Sparplan hat: Sparplan-Rechner.