Jedes Jahr Anfang Januar landet sie im Postfach oder Online-Banking: die Jahressteuerbescheinigung des Depots. Viele Anleger leiten sie direkt an den Steuerberater weiter oder lassen sie in der Schublade verschwinden. Dabei stecken in diesem Dokument oft hunderte Euro ungenutzte Steueroptimierung — wenn man weiß, wo man schauen muss.
Was steht in der Jahressteuerbescheinigung?
Die Steuerbescheinigung ist eine amtliche Aufstellung aller steuerpflichtigen Kapitalerträge des vergangenen Jahres. Der Broker hat darauf bereits Abgeltungssteuer einbehalten und abgeführt — aber oft zu viel oder mit ungenutzten Optimierungsmöglichkeiten.
| Feld in der Bescheinigung | Was es bedeutet | Relevanz |
|---|---|---|
| Kapitalerträge (insgesamt) | Dividenden + Ausschüttungen + realisierte Kursgewinne | Basis für Steuerberechnung |
| Davon stpfl. Kapitalerträge | Nach Teilfreistellung (bei Aktien-ETF: 70 % der Erträge) | Tatsächlich zu versteuernde Summe |
| Einbehaltene Abgeltungssteuer | 25 % × stpfl. Erträge, bereits abgeführt | Was du bezahlt hast |
| Verrechnet mit Freistellungsauftrag | Genutzter Teil des Sparer-Pauschbetrags | Übrig? → Neues Jahr optimieren |
| Verlustverrechnungstopf Aktien | Nicht verrechnete Verluste aus Aktien/Aktien-ETF-Verkäufen | Kann ins nächste Jahr vorgetragen werden |
| Verlustverrechnungstopf Allgemein | Nicht verrechnete Verluste aus anderen Kapitalanlagen | Kann ins nächste Jahr vorgetragen werden |
| Kirchensteuer | Einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge | Prüfen ob korrekt zugeordnet |
Die vier häufigsten Optimierungspotenziale
1. Freistellungsauftrag nicht vollständig genutzt. Wenn du Single bist und nur 600 € deiner 1.000 € genutzt hast, kannst du für das nächste Jahr entweder die Sparrate erhöhen oder einen Teil des Freistellungsauftrags auf ein anderes Depot verschieben (und hier mehr reinvestieren). Den Freistellungsauftrag richtig aufteilen: Freistellungsauftrag optimal nutzen.
2. Freistellungsauftrag vollständig überschritten. Du hast mehr als 1.000 € (Single) versteuert? Prüfe, ob du einen Partner hast — Ehepaare haben zusammen 2.000 €. Freistellungsaufträge können jährlich neu aufgeteilt werden.
3. Verlustverrechnungstöpfe mit positivem Stand. Wenn der Verlustverrechnungstopf Aktien einen positiven Betrag zeigt (nicht verrechnete Verluste), werden diese ins nächste Jahr übertragen und dort automatisch mit Gewinnen verrechnet. Alternativ: Verlustbescheinigung beantragen (bis 15. Dezember beim Broker), um Verluste auf ein anderes Depot zu übertragen und dort zu verrechnen.
4. Günstigerprüfung beantragen. Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt (z. B. bei niedrigem Einkommen, Studierende, Rentner mit wenig Einkommen), kann es sinnvoll sein, Kapitalerträge in die Einkommensteuererklärung einzubeziehen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob der persönliche Satz günstiger ist als 25 % Abgeltungssteuer.
Wo die Steuerbescheinigung in die Steuererklärung?
In ELSTER oder einem Steuerprogramm: Anlage KAP (Kapitalvermögen). Die Zahlen aus der Steuerbescheinigung werden dort eingetragen. Wichtig: Wenn du nur den Freistellungsauftrag ausgeschöpft hast und keine Verluste oder Günstigerprüfung beantragst, musst du die Steuerbescheinigung gar nicht in die Steuererklärung eintragen — der Broker hat alles korrekt abgeführt.
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