Eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs, die seit 2018 verhindert, dass Anleger Steuern ewig aufschieben.
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung, die seit 2018 gilt. Sie soll verhindern, dass Anleger mit thesaurierenden ETFs Steuern auf ewig aufschieben — denn thesaurierende ETFs schütten nichts aus, und erst beim Verkauf wäre Steuer fällig.
Die Vorabpauschale besteuert einen fiktiven Mindestbetrag jedes Jahr — auch wenn du nichts ausschüttest. Der Betrag ist jedoch in der Regel klein.
Vereinfacht: Basisertrag = Fondswert zum Jahresanfang × Basiszins × 0,7. Wenn der ETF weniger als diesen Basisertrag erwirtschaftet hat, entfällt die Vorabpauschale. Wenn er mehr erwirtschaftet hat, wird nur der Basisertrag besteuert.
Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und war in Niedrigzinsphasen so niedrig, dass die Vorabpauschale oft 0 Euro betrug.
Die Vorabpauschale ist in der Regel klein und wird automatisch von der Bank einbehalten (aus deinem Cash-Guthaben oder durch Verkauf kleiner Anteile). Für die meisten Anleger ist sie kein großes Thema — der Thesaurierungseffekt überwiegt weiterhin klar.
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