Früher gab es eine Jahresfrist: Gewinne aus Aktien nach 12 Monaten Haltedauer waren steuerfrei. Seit 2009 gibt es das nicht mehr.
Vor der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 galt in Deutschland eine sogenannte Spekulationsfrist für Wertpapiere: Wenn du Aktien oder andere Wertpapiere länger als 12 Monate gehalten hast, waren Gewinne aus dem Verkauf komplett steuerfrei.
Viele ältere Anleger erinnern sich noch daran — und manche vermissen diese Regel bis heute.
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es die Spekulationsfrist für Wertpapiere nicht mehr. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und ETFs unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungssteuer von 25%.
Eine Ausnahme: Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden, sind noch nach altem Recht steuerfrei verkäuflich — sofern du sie noch hast.
Bei Immobilien gibt es noch eine Spekulationsfrist: Wenn du eine nicht selbstgenutzte Immobilie weniger als 10 Jahre nach dem Kauf verkaufst, zahlst du Einkommensteuer auf den Gewinn. Nach 10 Jahren ist er steuerfrei.
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