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Regulierung

Einlagensicherung

Gesetzlicher Schutz für Bankguthaben bis 100.000 Euro pro Person und Bank, falls die Bank pleitegeht.

Gesetzlicher Schutz für Bankguthaben bis 100.000 Euro pro Person und Bank, falls die Bank pleitegeht.

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung schützt dein Geld auf dem Bankkonto, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird. In Deutschland und der gesamten EU sind Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank gesetzlich abgesichert.

Das bedeutet: Wenn deine Bank pleitegeht, bekommst du dein Geld (bis 100.000 Euro) zurück — vom Einlagensicherungsfonds der Banken.

Was ist nicht einlagengesichert?

Wichtig: Wertpapiere (Aktien, ETFs, Anleihen) sind kein Bankguthaben und unterliegen nicht der Einlagensicherung. Sie sind aber trotzdem geschützt — als Sondervermögen. Das heißt: Sie gehören dir, nicht der Bank. Bei einer Bankpleite werden sie an dich herausgegeben oder auf ein anderes Depot übertragen.

Praktische Bedeutung für Robo-Advisor

Das Geld, das du in deinem Verrechnungskonto bei einem Robo-Advisor hast (also Cash, nicht investiert) ist durch die Einlagensicherung geschützt bis 100.000 Euro. Die investierten ETFs sind als Sondervermögen geschützt — unabhängig von der Einlagensicherung.

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Häufige Fragen zu “Einlagensicherung”

Ja, auf zwei Ebenen: Das investierte Geld (ETFs) ist Sondervermögen — bei Pleite des Anbieters hast du Anspruch auf die Wertpapiere. Das Cash-Guthaben ist durch die Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt.
Bei mehreren Anbietern jeweils unter 100.000 Euro halten. Oder: Da ETFs Sondervermögen sind, spielt die Grenze für das investierte Kapital keine Rolle — nur für das Cash-Guthaben.
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