Gesetzlicher Schutz für Bankguthaben bis 100.000 Euro pro Person und Bank, falls die Bank pleitegeht.
Die Einlagensicherung schützt dein Geld auf dem Bankkonto, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird. In Deutschland und der gesamten EU sind Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank gesetzlich abgesichert.
Das bedeutet: Wenn deine Bank pleitegeht, bekommst du dein Geld (bis 100.000 Euro) zurück — vom Einlagensicherungsfonds der Banken.
Wichtig: Wertpapiere (Aktien, ETFs, Anleihen) sind kein Bankguthaben und unterliegen nicht der Einlagensicherung. Sie sind aber trotzdem geschützt — als Sondervermögen. Das heißt: Sie gehören dir, nicht der Bank. Bei einer Bankpleite werden sie an dich herausgegeben oder auf ein anderes Depot übertragen.
Das Geld, das du in deinem Verrechnungskonto bei einem Robo-Advisor hast (also Cash, nicht investiert) ist durch die Einlagensicherung geschützt bis 100.000 Euro. Die investierten ETFs sind als Sondervermögen geschützt — unabhängig von der Einlagensicherung.
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